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«Dank der Beratung konnten wir den Grundstückskauf in Zürich reibungslos abschliessen. Die rechtliche Absicherung war vorbildlich.» — Markus W., Immobilieninvestor, Winterthur
«Komplexe Stockwerkeigentums-Fragen wurden verständlich aufbereitet. Wir fühlten uns jederzeit gut betreut.» — Claudia und Stefan B., Wohneigentümer, Zürich

Property law Ressourcen und Beratung für Zürich

Willkommen beim lokalen Verzeichnis für Immobilienrecht in Zürich. Hier finden Sie fundierte Informationen, Entscheidungshilfen und direkten Zugang zu spezialisierten Rechtsdienstleistungen rund um Grundstücke, Mietverhältnisse, Baurecht und Eigentumsübertragungen. Unsere Kanzlei Groundbreaking Property Law begleitet Sie von der ersten Frage bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Themen-Verzeichnis: Finden Sie Ihr Rechtsgebiet

Grundstückskauf und -verkauf

Kaufverträge, Grundbuch-Einträge, Due Diligence und Verhandlungsführung bei Immobilientransaktionen in der Schweiz.

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Mietrecht und Pachtrecht

Mietvertragsgestaltung, Mietzinsanpassungen, Kündigungsschutz und Schlichtungsverfahren für Vermieter und Mieter.

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Stockwerkeigentum

Begründung, Verwaltung und Streitigkeiten im Stockwerkeigentum. Reglemente, Erneuerungsfonds und Beschlussfassung.

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Baurecht und Planungsrecht

Baubewilligungen, Zonenplanung, Nachbarrecht und öffentlich-rechtliche Einschränkungen bei Bauprojekten.

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Dienstbarkeiten und Grundlasten

Wegrechte, Bauverbote, Nutzniessungen und weitere dingliche Rechte an Grundstücken im schweizerischen Sachenrecht.

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Immobilien-Erbrecht

Erbteilung bei Liegenschaften, Nutzungsrechte für überlebende Ehegatten und vorausschauende Nachlassplanung.

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Leistungsmatrix: Was wir für Sie tun

Leistung Beschreibung Typischer Zeitrahmen
ErstberatungAnalyse Ihrer Situation, Einschätzung der Rechtslage und Empfehlung nächster Schritte1–2 Werktage
VertragsgestaltungErstellung und Prüfung von Kauf-, Miet- oder Werkverträgen mit Fokus auf Ihre Interessen5–10 Werktage
Grundbuch-BegleitungBegleitung bei Grundbuch-Anmeldungen, Löschungen und Mutationen2–4 Wochen
ProzessführungVertretung vor Mietschlichtungsbehörden, Bezirksgerichten und dem Obergericht Zürich3–18 Monate
Due DiligenceUmfassende rechtliche Prüfung von Liegenschaften vor Erwerb oder Investition1–3 Wochen
MediationAussergerichtliche Streitbeilegung bei Nachbarschafts- und Eigentümerkonflikten2–6 Wochen

Wissenswertes zum Immobilienrecht in Zürich

Der Kanton Zürich gehört zu den dynamischsten Immobilienmärkten der Schweiz. Ob Sie eine Eigentumswohnung in Zürich-Enge erwerben, ein Mehrfamilienhaus in Winterthur verwalten oder ein Grundstück am Zürichsee erschliessen möchten – die rechtlichen Anforderungen sind vielschichtig. Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) bildet die Grundlage, doch kantonale Planungs- und Baugesetze, kommunale Bau- und Zonenordnungen sowie das Miet- und Pachtrecht im Obligationenrecht ergänzen den Rahmen erheblich.

Besonders bei Handänderungen ist Vorsicht geboten: Die öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist zwingend, und Grundbuch-Einträge entfalten konstitutive Wirkung. Fehler in der Vertragsgestaltung können zu kostspieligen Nachbesserungen oder gar zur Nichtigkeit des Geschäfts führen. Unsere Kanzlei kennt die lokalen Gegebenheiten in Zürich und begleitet Sie mit Erfahrung und Sorgfalt durch jeden Schritt.

Im Mietrecht hat der Kanton Zürich eine eigene Schlichtungsbehörde, die bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern vermittelt. Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter und kennen die Praxis der Zürcher Schlichtungsstellen aus langjähriger Tätigkeit. Von der Mietzinsanfechtung über die Erstreckung des Mietverhältnisses bis zur fristlosen Kündigung – wir beraten Sie umfassend.

Luftaufnahme der Zürcher Altstadt mit Blick auf den Zürichsee und Wohngebäude

«Immobilienrecht ist Vertrauenssache – und Vertrauen entsteht durch Kompetenz und Nähe.» — Kanzlei Groundbreaking Property Law

Ihr Weg zur Lösung: Entscheidungshilfe

Sie möchten kaufen?

Klären Sie zuerst die Finanzierung, dann prüfen wir Grundbuch, Dienstbarkeiten und Altlasten. Wir begleiten Sie bis zur Beurkundung und darüber hinaus.

Sie möchten verkaufen?

Wir erstellen eine rechtliche Bestandsaufnahme, optimieren den Kaufvertrag und sichern den Eigentumsübergang inklusive steuerlicher Aspekte ab.

Sie haben einen Mietstreit?

Ob Mietzinserhöhung, Mängel oder Kündigung: Wir analysieren Ihre Position und vertreten Sie vor der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht.

Sie planen einen Bau?

Baubewilligung, Nachbareinsprachen, Umweltverträglichkeit – wir navigieren Sie durch das öffentliche Baurecht des Kantons Zürich.

Sie erben eine Liegenschaft?

Erbteilung, Ausgleichszahlungen, Nutzungsrechte: Wir finden eine faire Lösung, die alle Erben berücksichtigt und rechtlich haltbar ist.

Sie sind unsicher?

Kein Problem. Unsere Erstberatung hilft Ihnen, die Lage einzuschätzen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – unverbindlich und vertraulich.

Warum lokale Expertise entscheidend ist

Immobilienrecht ist in der Schweiz stark kantonal geprägt. Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich unterscheidet sich erheblich von jener in Winterthur oder Uster. Auch die Praxis der Grundbuchämter variiert. Wer in Zürich Immobilien besitzt oder erwirbt, braucht eine Kanzlei, die das lokale Umfeld kennt – von der Quartierplanung bis zum zuständigen Notar.

Unser Team arbeitet seit vielen Jahren ausschliesslich im Zürcher Immobilienrecht. Wir pflegen enge Kontakte zu Notariaten, Grundbuchämtern und Baubehörden in der Region. Diese Vernetzung ermöglicht uns, Verfahren effizient zu gestalten und Überraschungen zu vermeiden.

«Die Beratung war präzise, verständlich und auf den Punkt. Wir haben unsere Baubewilligung ohne Einsprachen erhalten.» — Andrea K., Architektin, Zürich

Professioneller Handschlag in einer modernen Anwaltskanzlei in Zürich

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienrecht

Was kostet eine Erstberatung im Immobilienrecht?

Unsere Erstberatung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden vorab transparent kommuniziert. Für eine erste telefonische Einschätzung berechnen wir kein Honorar.

Brauche ich einen Notar für den Grundstückskauf?

Ja, in der Schweiz ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar bei Grundstücksgeschäften zwingend vorgeschrieben (Art. 657 ZGB). Im Kanton Zürich sind die Notariate an die Bezirksgerichte angegliedert. Wir koordinieren den gesamten Ablauf mit dem zuständigen Notariat.

Wie lange dauert eine Grundbuch-Eintragung?

Nach der Beurkundung dauert die Eintragung im Grundbuch des Kantons Zürich üblicherweise zwei bis vier Wochen. Bei komplexen Fällen mit Dienstbarkeiten oder Vormerkungen kann es länger dauern.

Was ist bei der Lex Koller zu beachten?

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) beschränkt den Immobilienerwerb durch ausländische Staatsangehörige. Ausnahmen bestehen unter anderem für Personen mit Niederlassungsbewilligung C und für gewerblich genutzte Liegenschaften. Wir prüfen Ihre individuelle Situation.

Können Sie auch bei Streitigkeiten im Stockwerkeigentum helfen?

Selbstverständlich. Streitigkeiten unter Stockwerkeigentümern – etwa über Sanierungskosten, Nutzungsrechte oder Reglementsverstösse – gehören zu unseren häufigsten Mandaten. Wir suchen zunächst eine einvernehmliche Lösung und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht.

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Direktkontakt

Telefon:
+41 44 184 64 65

E-Mail:
[email protected]

Adresse:
29011 Schulhausstrasse, 8001 Zurich, Zurich, Switzerland

Wir antworten in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Dringende Fälle nehmen wir auch telefonisch entgegen.

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Verantwortliche Stelle: Groundbreaking Property Law, 29011 Schulhausstrasse, 8001 Zurich, Zurich, Switzerland.

Wir erheben personenbezogene Daten nur im Rahmen Ihrer Anfrage (Name, E-Mail, Nachricht). Diese Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

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Stand: Januar 2026.

Nutzungsbedingungen

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Gültig ab Januar 2026. Änderungen bleiben vorbehalten.

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