Wissenswertes zum Immobilienrecht in Zürich
Der Kanton Zürich gehört zu den dynamischsten Immobilienmärkten der Schweiz. Ob Sie eine Eigentumswohnung in Zürich-Enge erwerben, ein Mehrfamilienhaus in Winterthur verwalten oder ein Grundstück am Zürichsee erschliessen möchten – die rechtlichen Anforderungen sind vielschichtig. Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) bildet die Grundlage, doch kantonale Planungs- und Baugesetze, kommunale Bau- und Zonenordnungen sowie das Miet- und Pachtrecht im Obligationenrecht ergänzen den Rahmen erheblich.
Besonders bei Handänderungen ist Vorsicht geboten: Die öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist zwingend, und Grundbuch-Einträge entfalten konstitutive Wirkung. Fehler in der Vertragsgestaltung können zu kostspieligen Nachbesserungen oder gar zur Nichtigkeit des Geschäfts führen. Unsere Kanzlei kennt die lokalen Gegebenheiten in Zürich und begleitet Sie mit Erfahrung und Sorgfalt durch jeden Schritt.
Im Mietrecht hat der Kanton Zürich eine eigene Schlichtungsbehörde, die bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern vermittelt. Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter und kennen die Praxis der Zürcher Schlichtungsstellen aus langjähriger Tätigkeit. Von der Mietzinsanfechtung über die Erstreckung des Mietverhältnisses bis zur fristlosen Kündigung – wir beraten Sie umfassend.